18. Oktober 2016

Amerikanische Siedlung Plittersdorf

FDP beschließt Abriss und Neubau des Kindergartens mit

(21.12.2018) Nachdem in mehreren Stellungnahmen und Anhörungen der beteiligten Fachverwaltungen klar wurde, dass der in Holzständerbauweise errichtete ursprüngliche Kindergarten der amerikanischen Siedlung nicht auf die aktuellen Bedürfnisse und Normen für Kindergärten umgebaut werden kann, haben wir dem abriss und dem Neubau eines vierzügigen Kindergartens zugestimmt. Der Neubau wird vom Baukörper und er äußeren Anmutung her dem alten Kindergarten nachempfunden werden und sich somit ohne Stilbruch in das Ensemble der amerikanischen Siedlung einfügen. Für den Ortsteil Plittersdorf, den ein entsprechender Kindergartenbedarf ausgewiesen ist, ist dies ein guter Schritt.

 


Sanierung Kindergartengebäude an der Kennedyallee und Pflegeplan in der Amerikanischen Siedlung durch die Vebowag

Amerikanische Siedlung Plittersdorf

(06.07.2016) Welches Ziel verfolgt die Vebowag mit dem Zulassen des weiteren Verfalls des unter Denkmalschutz stehenden Kindergartengebäudes in der Amerikanischen Siedlung an der Kennedyallee? In der vergangenen Sitzung der Bezirksvertretung wurde kritisiert, dass das Gebäude des ehemaligen Montessori-Kindergarten zusehends dem Verfall preisgegeben ist, obgleich es mittlerweile für die Unterbringung von Kindern gebraucht werden könnte. Die Untere Denkmalbehörde könne die Vebowag nicht anweisen, dem Denkmalschutz genüge zu tun. Die Fragesteller sind der Überzeugung, dass eine nahezu im Eigentum der Stadt befindliche Aktiengesellschaft sehr wohl eine besondere und andere Verantwortung trägt als ein Privat-Eigentümer und notfalls über ihren Aufsichtsrat gezwungen werden kann, sowohl das denkmalgeschützte Gebäude zu sanieren und den gewünschten Parkpflegeplan in Angriff zu nehmen. Diese verfolgen die Fragesteller und hoffen, dass das Management in der Vebowag. Die Verwaltung hatte versprochen, mit der Vebowag Verbindung aufzunehmen, wie die Situation in der Amerikanischen im Sinne des Denkmalschutzes verbessert werden kann. Nachdem es aufgrund einer Großen Anfrage der FDP amtlich geworden ist, dass es keine Zweifel mehr an der Denkmaleigenschaft der Amerikanischen Siedlung in Plittersdorf inklusive aller Bauten, Grün-, Frei- und Verkehrsflächen mehr gibt, ist es logische Konsequenz, dass die Eigentümerin des Kindergartengebäudes selbiges auch saniert. Wünschenswert ist, dass das Gebäude wieder einer Kita-Funktion zugeführt wird, so wie es viele Jahrzehnte lang war. Die von der Vebowag vorgetragene angebliche Unwirtschaftlichkeit einer Wiederherstellung des Gebäudes hat das Unternehmen somit selbst zu vertreten, so dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat, dass die Mitverursacherin des Sanierungsfalls das Gebäude wiederherstellt.


Sanierung Kindergartengebäude an der Kennedyallee in der Amerikanischen Siedlung durch die Vebowag

(24.12.2015) Auf der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 27. Januar 2016 wird die FDP den Antrag stellen, dass die Untere Denkmalbehörde die Vebowag verpflichtet, unverzüglich mit der Sanierung des denkmalgeschützten Kindergartengebäudes (früherer Montessori-Kindergarten) in der Amerikanischen Siedlung in Plittersdorf zu beginnen. Nachdem es aufgrund einer Großen Anfrage der FDP amtlich geworden ist, dass es keine Zweifel mehr an der Denkmaleigenschaft der Amerikanischen Siedlung in Plittersdorf inklusive aller Bauten, Grün-, Frei- und Verkehrsflächen gibt, ist es logische Konsequenz, dass die Eigentümerin des Kindergartengebäudes selbiges saniert. Wünschenswert ist, dass das Gebäude wieder einer Kita-Funktion zugeführt wird, so wie es viele Jahrzehnte lang war.

Wie von der Montessori-Kindergartenleitung zu erfahren war, hatte diese immer wieder die Vermieterin (Vebowag) gebeten, ihren Verpflichtungen als Eigentümerin nachzukommen, Schäden abzustellen und das Gebäude in einem vermietbaren Zustand zu halten. Die Vebowag ist offenbar diesen berechtigten Forderungen der Mieter nicht nachgekommen und hat das Gebäude damit u.E. und offenbar nicht ohne Hintergedanken mit dem Ziel der Sanierungsbedürftigkeit preisgegeben, es abzureißen und ein neues lukrativeres Kindergartengebäude zu errichten. Ein Abriss-Antrag liegt beim Bauordnungsamt bereits vor. Die von der Vebowag vorgetragene angebliche Unwirtschaftlichkeit einer Wiederherstellung des Gebäudes hat das Unternehmen somit selbst zu vertreten, so dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat, dass die Mitverursacherin des Sanierungsfalls das Gebäude wiederherstellt.

In diesem Zusammenhang wurde von der Vermieterin ins Feld geführt, dass das Gebäude entgegen der Realität nicht denkmalgeschützt sei. Selbst das hätte nicht dazu beitragen dürfen, den Forderungen der Mieter nicht nachzukommen. Die Antragsteller bedauern sehr, dass die Vebowag sich bisher stur gestellt hat, berechtigte Fragen der Kommunalpolitik, die sich mit den Hintergründen der Kindergartennutzung und den lang anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen, die sich daraus entwickelt hatten, zu beantworten. Die FDP Bad Godesberg verurteilt diese Haltung scharf und wird sich mit aller Kraft und politisch verfügbaren Mitteln gegen einen Abbruch des Kindergartengebäudes stemmen.


Denkmaleigenschaft Amerikanische Siedlung in Plittersdorf

(03.12.2015) Große Anfrage

  1. Welche Bestandteile (Gebäude, Grünflächen u.a.) der so genannten Amerikanischen Siedlung stehen unter Denkmalschutz und welche nicht? Dazu zählt auch eine rechtssichere Erklärung, ob es sich bei einer aufgeführten Straßennummerierung eines Gebäudes um das des früheren Montessori-Kindergartens handelt.
  2. Ist die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bonn – insbesondere deren Leiter – weisungsabhängig im Hinblick auf Vorgesetzte innerhalb der Bonner Stadtverwaltung, was das Ausweisen von Gebäuden als Denkmal oder auch Nichtausweisen von Gebäuden als Denkmal angeht?

Mehrere Bürgeranträge und -anfragen, aber auch widerstreitende Auskünfte legen die Vermutung nahe, dass es im Hinblick auf die Denkmaleigenschaft der so genannten Amerikanischen Siedlung mehrere Interpretationen gibt, die je nach Betroffenheit, Begehrlichkeiten oder Interessen entsprechend ausgelegt werden. Dabei spielte auch die Auskunft des Leiters der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bonn eine Rolle.  Die Fragesteller legen großen Wert darauf, dass die geforderte Rechtsauskunft keine anderen Interpretationen mehr zulässt und damit Rechtsgrundlage für alle weiteren verändernden Verfahren und Maßnahmen im Hinblick auf den Schutz der in der Denkmalbeschreibung genannten Bestandteile ist. In diesem Zusammenhang ist bei den Antragstellern die Frage aufgekommen, ob das Verwaltungshandeln in der Unteren Denkmalbehörde den Weisungen von Vorgesetzten innerhalb der Stadtverwaltung unterworfen sein kann.  Die Fragesteller rufen in Erinnerung, dass die Vebowag die zum Verkauf stehenden Wohnungen in der Amerikanischen Siedlung seinerzeit mit den großzügigen Grünflächen beworben hat.


Was für ein undurchsichtiges Spiel spielt die VEBOWAG?

(30.07.2015) Auf der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung im August 2015 wolllen wir wissen:

  1. Welche juristischen Auseinandersetzungen hat es zwischen der Vebowag und der Leitung des Kindergartens in der Amerikanischen Siedlung gegeben?
  2. Welche Gründe rechtfertigten die Kündigung des Kindergartens?
  3. Ist es richtig, dass die Kindergartenleitung mehrere Versuche unternommen hat, die Reparatur sanierungsbedürftiger Zustände am Gebäude anzumahnen? Handelte es sich dabei um übliche Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung? Wenn ja um welche? Wie hat die Vebowag darauf reagiert? Sind Reparaturen durchgeführt worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche?
  4. Ist es zutreffend, dass Landgericht und Oberlandesgericht für den Kindergarten die Bezeichnung „Kindergarten“ als nicht gerechtfertigt angesehen hat? Wenn ja, mit welcher Begründung und mit welchen Konsequenzen?
  5. Wie hat sich der Kindergartenplätzebedarf durch die gegenüber der Amerikanischen Siedlung errichten Neubauten „Rheinauer Gärten“ verändert?
  6. Wie und wo werden die rund 50 bisher vom Montessori-Kindergarten betreuten Kinder weiter betreut? Welche Rolle spielte bei dem Geschehen das Jugendamt und welche Bedeutung hatte bisher für das Jugendamt der Montessori-Kindergarten im Konzert der Bonner Kindergartenbetreuung?

Nachdem die Gerüchte um die Hintergründe des Schicksals des bisherigen Kindergartens ins Kraut zu schießen scheinen, hat die Öffentlichkeit, zumindest aber in nichtöffentlicher Sitzung die Bezirksvertretung ein Recht auf Aufklärung. Denn die Vermutungen aus unterschiedlichen Richtungen gehen dahin, dass mit dem unnachgiebigen Verhalten der Vebowag als Vermieter ein Prozess in Gang gesetzt worden ist, dem Montessori-Kindergarten die Existenz planvoll mit Hilfe von vertraglich-juristischen Feinheiten streitig zu machen.  Vor allem ist irritierend, dass ein Gebäude, dass schon immer (knapp 70 Jahre) ein Kindergarten war und nach der Übernahme von den Amerikanern durch die Vebowag 1999 erneut auch als Kindergarten an Montessori International vermietet worden war, plötzlich – nämlich mehr als 15 Jahre nach der Neuvermietung durch die Vebowag – vor juristischem Hintergrund kein Kindergarten mehr sein darf, obgleich das Mietobjekt im Mietvertrag als Kindergarten bezeichnet wird.  Das mag rechtlich mit den spezifischen Anforderungen eines Kindergartens an die Gebäudeunterhaltung zu tun haben, für deren Erhalt der Mieter selbst zuständig sein könnte. Die wenig rücksichtsvolle Haltung der Vebowag ist jedoch nicht nachvollziehbar, da es sich nicht um einen klassischen Gewerbebetrieb handelt, sondern um eine Einrichtung, die den hohen Bedarf an Kindergartenplätzen in diesem Teil der Stadt Bonn deutlich entlastet hat. Daher stellt sich auch die Frage, welche Rolle und Sichtweise das Jugendamt der Stadt Bonn vor diesem Hintergrund hat.


Städtischer Denkmalschützer Dr. Talbot vor Ort: Statt Klärung noch mehr Fragezeichen

(29.06.2015) Die FDP-Bilanz der heutigen Besichtigung der Amerikanischen Siedlung in Plittersdorf insbesondere des dortigen Kindergartens, an der der Planungs-Beauftragte der FDP Bad Godesberg, Joachim Decker, und Bezirksverordneter Ulli Hauschild teilgenommen hatten:

  1. Es gab weitaus mehr Fragen als Antworten. Denkmalschützer Dr. Talbot musste sehr oft passen. Man spürte deutlich, dass es in der Bonner Stadtverwaltung unterschiedliche Meinungen zum aktuellen und zukünftigen Planungsrecht in der Amerikanischen Siedlung und deren Denkmalschutz und der sich daraus ergebenden Perspektiven gibt.
  2. Die zum Teil nur per Schulterzucken getätigten Antworten auf Fragen nach einer einheitlichen Verwaltungsmeinung und die Aussagen von Dr. Talbot über die Vorgehensweise der Vebowag schürten weiter das Misstrauen gegenüber diesem städtischen Unternehmen. Die FDP Bad Godesberg gibt mittlerweile keinen Cent mehr auf Gradlinigkeit der Vebowag im Hinblick auf die Beachtung bestehender Rechtsvorschriften bei Planungsrecht und Denkmalschutz und wird ihre Wachsamkeit drastisch erhöhen.
  3. Wichtige Fragen nach dem Verlust des Bestandsschutzes der bisherigen Nutzung für einen Kindergarten nach dessen Niederlegung und dadurch möglichen planungsrechtlichen Verbots einer Neuerrichtung und andere planungsrechtliche Fragen konnten nicht beantwortet werden, da kein Vertreter des Planungs- bzw. Bauordnungsamtes vertreten war. Ein krasses Versäumnis nach Ansicht der FDP – vor allem angesichts des erwarteten regen Zuspruchs von interessierter Bürgerschaft.
  4. Fragen der Bürgerschaft wurden von vorneherein aus formalen Gründen abgewürgt, obgleich diese Ortsbegehung des Unterausschusses für Denkmalpflege und der BV Bad Godesberg wie eine gut besuchte Bürgerversammlung anmutete.

Zu 3: Professor Günther Klein, früher Repräsentant der WHO und engagierter Unterstützer des bestehenden Kindergartens, hatte während der Ortsbegehung im Hinblick auf die lange juristische Odyssee der Kindergartenbetreiber geschildert, dass das Landgericht Bonn der Einrichtung formal diese Eigenschaft abgesprochen und ihn als Betriebsstätte bezeichnet hatte. Das scheint auch die als Gewerbemietvertrag ausgewiesene Vereinbarung mit der Verbowag zu bestätigen. Daher ist die Frage von entscheidender Bedeutung, ob nach Abbruch der bisherigen Betriebsstätte überhaupt in einem reinen Wohngebiet eine neue errichtet werden darf, weil dann automatisch der Bestandsschutz verfällt. Diese Frage wird von der FDP in der Septembersitzung der Bezirksvertretung gestellt werden.


Wir hinterfragen kritisch die Pläne zum Abriss und Neubau des Kindergartens

  1. Mit Hilfe welcher Rechtsvorschriften und welcher Behörden kann der bestehende Denkmalschutz für das Gebiet der Amerikanischen Siedlung durchbrochen werden?
  2. Welche Möglichkeiten bestehen für die Bürgerschaft und die Kommunalpolitik gegen mögliche Abriss- bzw. Bau-Genehmigungen vorzugehen?
  3. Welche Chancen hat das bisherige Gebäude des Kindergartens, unter den Schutz des Denkmalgesetzes zu gelangen (siehe Antrag im UA für Denkmalschutz)?
  4. Welches Planungsrecht existiert, wenn der Kindergarten abgerissen werden sollte (Stichwort Bestandsschutz)?
  5. Beabsichtigt die Bauordnungsverwaltung aufgrund der bisherigen Bauplanung für den Kindergarten eine Bauvoranfrage positiv zu bescheiden?
  6. Ist die Abrissgenehmigung für das bestehende Gebäude unter dem Vorbehalt erteilt worden, dass für ein eventuelles neues Gebäude erst eine Baugenehmigung vorliegen muss?
  7. Welchen Bedarf an Kindergartenplätzen hat die Verwaltung für den Ortsteil Plittersdorf ermittelt und wie viele Kinder wurden im bisherigen Kindergarten betreut?
  8. Welche sonstigen Baugrundstücke stehen im Stadtbezirk Bad Godesberg für die Errichtung eines neuen Kindergartens zur Verfügung?

Die Fragesteller betrachten die Grünflächen in der Amerikanischen Siedlung bauplanerisch als „untouchable“, vor allem vor dem Hintergrund der bereits vorgestellten Baumasse für ein neues Gebäude. Für die Fragesteller ist das mittlerweile dauernd anhaltende Tauziehen zwischen Denkmalschutz und dem permanent in Rede stehenden Verdichtungswillen der Vebowag und den damit einher gehenden Bemühungen der Politik, die betreffenden Siedlungsbereiche – wie auch die Amerikanische Siedlung – stärker zu schützen, nicht nachvollziehbar. Der Bürgerschaft, die sich mit viel Herzblut gegen den Neubau des Kindergartens in der Amerikanischen Siedlung wehren, muss aufgezeigt werden, wer verantwortlich für die eventuelle Aufhebung des Denkmalschutzes ist und wie sie sich juristisch dagegen wehren können.

Die Vebowag beabsichtigt offensichtlich, gegen den einschlägigen Beschluss des Rates der Stadt Bonn, die Grünflächen in der Amerikanischen Siedlung ohne Wenn und Aber nicht zu bebauen, dennoch ein Gebäude zu errichten. Die damit zusammen hängende Frage ist daher, ob überhaupt etwas Neues gebaut werden darf, nachdem der bisherige Kindergartenbau abgerissen wäre (Bestandsschutz ja oder nein). Eine eventuell fehlende Denkmaleigenschaft des bisherigen Kindergartens steht nach Ansicht der Fragesteller in keinem Widerspruch zur Denkmaleigenschaft der Baufläche für den neuen Bau, so dass sich daraus nicht automatisch eine Möglichkeit für einen Neubau ergibt. Wichtig für die Fragesteller ist überdies, dass das bisherige Gebäude auf keinen Fall abgerissen werden darf, da damit Fakten und Präjudizien geschaffen werden können, den geplanten Bau aus reiner Notwendigkeit durchziehen zu müssen.